Schlussbemerkung

Bei der gemeinsamen Arbeit werden sich auf dem Weg möglicherweise die Ziele auch verändern können und müssen. Eine Veränderung in der Lehrerschaft, die nachrückende Elternschaft und ihre Vertreterinnen und Vertreter, möglicherweise auch andere Schüler, sollen regelmäßig über die geplanten Ziele unterrichtet und für sie gewonnen werden.

 

Sollten sich aus einer veränderten Zusammensetzung der Menschen auch andere Wünsche ergeben, so ist es ihr Recht, auch innerhalb des gesteckten Zeitrahmens die Zielvorstellungen ändern zu dürfen. Der Platz hierfür wird immer in der Schulkonferenz sein – dem oberstem Beschlussorgan der Schule.